Als juristische Übersetzer verfügen wir über mehr als 25 Jahre Übersetzungserfahrung für Verträge jeder Art in die englische bzw. deutsche Sprache. Vom Joint-Venture-Vertrag, Kaufvertrag, Lizenzvertrag, Gesellschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Bauvertrag bis hin zum Miet- und Pachtvertrag übersetzen wir stets unter Einhaltung des Prinzips der vier Augen, sofern die Sprachrichtung deutsch-englisch bzw. englisch-deutsch ist.
Kaufverträge beispielsweise werden beim Verkauf von Grundbesitz abgeschlossen und sind unter Beisein eines Übersetzers/Dolmetschers vor dem Notar zu beurkunden. Bei beweglichen Sachen (Maschinen, KFZ...) wird ein Kaufvertrag zwar übersetzt und die Übersetzung vom Übersetzer selbst beglaubigt , jedoch nicht notariell beurkundet.
Wenn Miet- oder Pachtverträge übersetzt werden müssen, dann dient diese Übersetzung meist als Nachweis des Wohnsitzes.
Gesellschaftsverträge werden dann übersetzt, wenn eine in- oder ausländischen Niederlassung gegründet wird bzw. die Firma ins jeweilige Handelsregister eingetragen werden soll. Die eigentlich immer beglaubigte Übersetzung deckt dabei nicht nur den Gesellschaftsvertrag ab, sondern meist auch die Gründungsurkunde des Unternehmens.